Jüngst entschied der Schweizer Nationalrat mit nur einer Stimme Mehrheit die Einführung einer 30-prozentigen Frauenqote in Aufsichtsräten von Staatskonzernen. Nun muss der Rechtsausschuss ein Gesetz ausarbeiten, das anschließend noch einmal durch den Nationalrat und Ständerat abgesegnet werden müssen.
Sie kommt also durch die Hintertür wieder rein, die Diskussion um Frauenquoten. Hat die Frauenquote in der Vergangenheit mehr geschadet oder genützt? Die Verfassung der BRD sagt ganz klar, dass niemand - unter anderem - wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Aber wer wird in welchem Zusammenhang eigentlich benachteiligt oder bevorzugt? Sicher ist doch nur, dass die Tatsache, ob jemand weiblich oder männlich ist, keine Rolle spielen darf. Übrig bleiben also nur noch Leistungsmerkmale und andere persönliche Qualitäten. Aber wer kann diese ernsthaft messen oder gar vergleichen? Die Auswahl von Mitarbeitern ist auch sehr stark von deren Verhaltens- und Kommunikationsweisen abhängig. Diese wiederum können “typisch weiblich” oder “typisch männlich” sein. Es gewinnt doch stets der- oder diejenige, die mit “persönlicher Kompetenz” zu überzeugen weiß. Und die Beurteilung dieser persönlichen Kompetenz liegt bekanntlich im Auge des Betrachters, der sich gar nicht dagegen erwehren kann, vertraute Muster im Gegenüber zu erkennen - und zu bevorzugen. Und dann wären wir wieder bei der Frage: Mann oder Frau?
Die Österreicher setzen übrigens verstärkt auf Mentoring. Wie dort die Schweizer Frauenquote diskutiert wird, lässt sich hier nachlesen.
Übrigens haben unsere Grünen in Deutschland eine eigene Aktion gestartet, um Frauen in Aufsichtsratsposten zu befördern. Details gibt es zum Beispiel bei AVIVA-Berlin.